Merz’ Renten-Plan 2026: Das kommt auf Ruheständler zu

Merz’ Renten-Plan 2026: Das kommt auf Ruheständler zu

Die Debatte beginnt lange vor dem ersten Lohnzettel.

Die Merz-Regierung arbeitet an der Aktivrente: Ein steuerfreier Zuverdienst bis 2000 Euro monatlich soll die Arbeit im Ruhestand attraktiver machen – aber nur für eine klar umrissene Gruppe.

Was hinter der aktivrente steckt

Die Aktivrente ist Kernstück einer Rentenreform, die zum 1. Januar 2026 greifen soll. Wer im regulären Ruhestandsalter arbeitet, kann bis zu 2000 Euro im Monat zusätzlich verdienen – ohne Einkommensteuer auf diesen Lohn. Die Finanzverwaltung berücksichtigt das direkt im Lohnsteuerabzug.

Bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei – und kein Progressionsvorbehalt auf den Zuverdienst.

Die Reform verzichtet auf den Progressionsvorbehalt. Das heißt: Der steuerfreie Nebenjob treibt nicht heimlich den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte hoch. Das reduziert Papierkrieg und sorgt für planbare Nettolöhne.

Wer profitiert, wer nicht

Zugangsvoraussetzungen

Der steuerfreie Zuverdienst gilt nur für Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Diese liegt aktuell bei 66 Jahren und zwei Monaten und steigt schrittweise weiter. Das Modell setzt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung voraus.

  • Anspruch: ab Regelaltersgrenze, angestellt, sozialversicherungspflichtig
  • Kein Anspruch: Frührentner, Selbstständige, rein freiberufliche Tätigkeiten
  • Sozialabgaben: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen an
  • Zusätzlich: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die Regierung will die neue Regel nach zwei Jahren evaluieren. Fachliche Kritik begleitet das Vorhaben bereits: Manche Ökonomen erwarten nur begrenzte Arbeitsanreize bei älteren Beschäftigten, weil Zeit und Gesundheit oft stärker zählen als Nettoeffekte.

Geplant ist eine Überprüfung nach zwei Jahren. Der Staat rechnet mit spürbaren Mindereinnahmen bei der Steuer.

Was die reform praktisch bedeutet

Steuerfreiheit heißt nicht Abgabenfreiheit. Wer arbeitet, zahlt weiterhin Kranken- und Pflegebeiträge auf den Lohn. Auch Renten- und Arbeitslosenbeiträge sind vorgesehen. Das mindert den Nettoeffekt, eröffnet aber Chancen: Beiträge zur Rentenversicherung können zu einer späteren Erhöhung der eigenen Rente führen.

Konstellation Steuer auf Zuverdienst Sozialabgaben Hinweis
Regelaltersrentner mit Teilzeitjob (1500 €) 0 € Einkommensteuer auf den Lohn Ja, KV/PV sowie RV/ALV Automatischer Lohnsteuerabzug, keine Steuererklärung nötig wegen progressionsfreier Behandlung
Frührentner mit Nebenjob (1500 €) Besteuerung nach normalen Regeln Ja, je nach Beschäftigung Kein Zugang zur Aktivrente; Hinzuverdienst steuerpflichtig
Selbstständige Tätigkeit im Ruhestand Besteuerung nach normalen Regeln Abgaben je nach Status Nicht begünstigt, da keine abhängige Beschäftigung
Zuverdienst über 2000 € Steuer auf den Teil über 2000 € Ja, auf das volle Brutto Grenze gilt pro Monat; darüber hinaus normale Besteuerung

Warum die politik das macht – und wo die kritik ansetzt

Die Aktivrente soll Erwerbsarbeit im Alter attraktiver machen, Lücken am Arbeitsmarkt schließen und Erfahrung in den Betrieben halten. Der Staat fördert das, indem er auf Steuereinnahmen verzichtet. Schätzungen sehen Mindereinnahmen in Milliardenhöhe pro Jahr. Kritiker zweifeln an der Lenkungswirkung. Viele Ältere entscheiden eher nach Gesundheit, Familienlage oder Arbeitsbedingungen und nicht nur nach Netto.

Ein weiterer Punkt: Wer früh in Rente ging, bleibt außen vor. Das verärgert Menschen, die jahrzehntelang körperlich gearbeitet haben und mit 64 oder 65 bereits im Ruhestand sind. Sie dürfen zwar weiterverdienen, profitieren aber nicht vom Steuerbonus. Das schafft neue Grenzverläufe im System.

So rechnen ruheständler ihren vorteil

Schritt für Schritt zur eigenen Kalkulation

  • Regelaltersgrenze prüfen: Geburtsjahr und Monat entscheiden über den Stichtag.
  • Beschäftigungsform klären: Es muss ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis sein.
  • Monatliche Höhe planen: Bis 2000 € bleibt der Lohn steuerfrei; alles darüber wird regulär besteuert.
  • Abgaben einkalkulieren: Kranken- und Pflegebeiträge fallen an; Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sind einzuplanen.
  • Rentenwirkung beachten: Eigene Rentenbeiträge können den Rentenanspruch erhöhen.

Ein realistisches beispiel

Eine Rentnerin mit Regelaltersrente arbeitet 20 Stunden pro Woche und verdient 1800 Euro brutto. Auf diesen Lohn fällt keine Einkommensteuer an. Abgezogen werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Unterm Strich bleibt ihr ein spürbarer Nettozuwachs, ohne steuerliche Nachzahlungen. Die Rente läuft parallel weiter.

Worauf arbeitnehmende und arbeitgeber achten sollten

Für arbeitnehmende

  • Arbeitsumfang realistisch wählen: Belastbarkeit, Urlaubsanspruch und Schichtzeiten offen mit dem Arbeitgeber abstimmen.
  • Belege sammeln: Lohnabrechnungen, Nachweise über Sozialabgaben und Renteninformationen ordentlich ablegen.
  • Steuerklasse prüfen: Der Lohnsteuerabzug berücksichtigt die Steuerfreiheit, Sonderfälle klärt die Personalstelle.
  • Gesundheitssituation nicht übergehen: Medizinische Checks einplanen, besonders bei körperlicher Arbeit.

Für arbeitgeber

  • Verträge eindeutig gestalten: Arbeitszeit, Befristung und Tätigkeitsprofil klar definieren.
  • Wissenssicherung nutzen: Tandems mit Jüngeren bilden, Übergaben strukturieren.
  • Kosten kalkulieren: Lohnnebenkosten fallen trotz Steuerfreiheit an.

Offene punkte und was noch kommt

Die Aktivrente adressiert die Steuerlast, nicht jede Abgabe. Wer plant, sollte die Effekte ganzheitlich betrachten: Netto-Lohn, Sozialbeiträge, mögliche spätere Rentensteigerung, Aufwand im Job. Die Regierung hat eine Evaluation angekündigt. Anpassungen sind möglich, wenn der Arbeitsmarkt nicht so reagiert wie erhofft oder wenn Gerechtigkeitsfragen überwiegen.

Parallel läuft die Debatte über die Lebensarbeitszeit unabhängig weiter. Die Aktivrente ändert nichts an der Regelaltersgrenze, sie setzt lediglich Anreize für Beschäftigung nach Erreichen dieses Alters. Wer früher in Rente gegangen ist, muss mit den bekannten Regeln arbeiten und den Zuverdienst regulär versteuern.

Begriffe und hintergründe kurz erklärt

  • Regelaltersgrenze: Alter, ab dem die reguläre Altersrente ohne Abschläge beginnt. Sie steigt schrittweise an.
  • Progressionsvorbehalt: Mechanismus, der steuerfreie Einkünfte den Steuersatz auf übrige Einkünfte erhöhen lässt. Bei der Aktivrente entfällt dieser Effekt für den begünstigten Lohn.
  • Sozialversicherungspflicht: Beschäftigung, bei der Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden.

Zusätzliche tipps für die planung

Wer im Jahr 2026 starten will, sollte schon vorher die Vertragsform klären und die monatliche Bruttohöhe auf die 2000-Euro-Grenze abstimmen. Ein kurzer Check beim eigenen Rentenversicherungsträger hilft, die Wirkung der zusätzlichen Beiträge auf den Rentenanspruch einzuschätzen. Wer knapp unter der Regelaltersgrenze liegt, kann den Starttermin so wählen, dass der erste Lohnbezug in den begünstigten Zeitraum fällt.

Für Menschen mit schwankenden Arbeitszeiten bietet sich eine Orientierung am Monatsdurchschnitt an. Liegt der Lohn gelegentlich über 2000 Euro, ist nur der übersteigende Teil steuerpflichtig. Wer planbar unter der Schwelle bleibt, profitiert maximal vom neuen Modell – und hält die Abrechnung einfach.

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